Nur damit lasse sich erklären, dass der Beschwerdeführerin zwischen 2011 bis 2016 für Planungs- und Projektierungskosten mit formellen Beschlüssen des Direktors der GEF kantonale Beiträge von insgesamt fast CHF 1.8 Mio. gewährt worden seien. Unter diesen Umständen sei es nicht nur unverständlich und unglaubwürdig, sondern gerade als krasser Verstoss gegen das Prinzip von Treu und Glauben zu werten, dass seitens des Kantons in völlig informeller Weise ein Projekt, welches seine Verantwortlichen zuvor während rund zehn Jahren begleitet und mit den erwähnten, namhaften Beiträgen unterstützt hätten, am 19. Dezember 2019 «gestoppt» und zum Scheitern gebracht worden sei.