Der Kanton Bern bzw. die hierfür zuständige Direktion sei über das Sanierungs- und Erneuerungsprojekt der Beschwerdeführerin ab 2009 stets vollumfänglich informiert gewesen und habe dieses ab Beginn offensichtlich auch befürwortet. Nur damit lasse sich erklären, dass der Beschwerdeführerin zwischen 2011 bis 2016 für Planungs- und Projektierungskosten mit formellen Beschlüssen des Direktors der GEF kantonale Beiträge von insgesamt fast CHF 1.8 Mio. gewährt worden seien.