Mit Beschwerde vom 22. September 2021 macht die Beschwerdeführerin geltend, sie habe sich mit ungedeckten Planungskosten von rund CHF 282’706.00 konfrontiert gesehen, welche aufgrund des durch den Kanton verursachten Scheiterns des Bauprojekts nutzlos geworden seien, sich aber nicht mit den erwarteten Staatsbeiträgen hätten refinanzieren lassen.39 37 Angefochtene Verfügung vom 23. August 2021, Ziff. B. 3.2 (Beschwerdebeilage 1) 38 Angefochtene Verfügung vom 23. August 2021, Ziff. B. 3.3 (Beschwerdebeilage 1) 39 Beschwerde vom 22. September 2021, Ziff. III. 7