Die Vorinstanz überprüfe also die Staatsbeitragsgesuche im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und setze sie hierzu pro Institution in den Kontext der Erfahrungswerte aus den Vorjahren. Bei der Überprüfung des vorliegenden Gesuchs habe die Vorinstanz im Kontext der verschiedenen Eckwerte die Leistungspreise der Beschwerdeführerin für das Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher angesetzt. Damit sollten der Beschwerdeführerin im Jahre 2021 zusätzliche Abgeltungen von voraussichtlich rund CHF 500’000.00 zur Verfügung stehen.