32 Im Schreiben vom 22. Dezember 2020 führte die Vorinstanz weiter aus, dass sie das Gesuch in dieser Form nicht genehmigen könne. Für die kurzfristige Fortführung des ordentlichen Betriebs schlage sie jedoch eine Erhöhung der Leistungspreise von jährlich CHF 242’000.00 für das Angebot Schule und CHF 260’000.00 für das Angebot Wohnen vor.33 Mit Schreiben vom 20. Januar 2021 teilte die Beschwerdeführerin der Vorinstanz schliesslich mit, dass sie mit diesem Vorschlag einverstanden sei.34 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten 3.1 Gesuch vom 24. November 2020