dem Antrag um einen Staatsbeitrag für Unterhaltsinvestition hat die Vorinstanz die Beschwerdeführerin im Schreiben vom 19. November 2020 darauf hingewiesen, dass auf den Antrag betreffend das Angebot Schule nicht eingegangen werde, da noch Abklärungen zu Kooperationsmöglichkeiten laufen. Für die Kosten für das Angebot Wohnen von rund CHF 3 Mio. müsse die Beschwerdeführerin ein Investitionsbeitragsgesuch stellen, das zum Beschluss in den Gesamtregierungsrat gebracht werde. 32 Im Schreiben vom 22. Dezember 2020 führte die Vorinstanz weiter aus, dass sie das Gesuch in dieser Form nicht genehmigen könne.