2.3 Wie ausgeführt, ist einzig der zusätzliche Staatsbeitrag für die mit IV-Infrastrukturgelder bezahlten Planungskosten im Umfang von CHF 285’000.00 Gegenstand der angefochtenen Verfügung vom 23. August 2021. Die beantragten Staatsbeiträge für die Finanzierung von aufgeschobenen Unterhaltsinvestitionen im Umfang von CHF 4 Mio. sowie die CHF 90’127.00 für die vorgezogene Flachdachsanierung gehen somit über das Anfechtungsobjekt hinaus. Insoweit ist nicht auf die Beschwerde einzutreten.