Aus den Rügen geht hervor, dass die Beschwerdeführerin CHF 4 Mio. für die Finanzierung von aufgeschobenen Unterhaltsinvestitionen, CHF 90’127.00 für die vorgezogene Flachdachsanierung und CHF 282’706.00 zur Deckung der mit IV-Infrastrukturgelder bezahlten Planungskosten beantragt.29 Dies ergibt einen Totalbetrag von CHF 4’372’833.00 und nicht die in Rechtsbegehren Nr. 2 beantragten CHF 4’372’800.00. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um einen Rechnungsfehler handelt und die Beschwerdeführerin, wie in der Begründung der Beschwerde ausgeführt, insgesamt CHF 4’372’833.00 beantragen wollte.