6/28 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.2348 25. Mit Verfügung vom 5. August 2022 wurde der Beschwerdeführerin Einsicht in die Vorakten gewährt. Die Beschwerdeführerin hat sich am 7. September 2022 zu den Ergebnissen der Akteneinsicht geäussert.