23. Am 29. November 2021 teilte die Beschwerdeführerin mit, die künftig zuständigen Ämter AKVB und KJA hätten ihr inzwischen mit Schreiben vom 21. September 2021 bzw. 1. November 2021 ausdrücklich zugesichert, dass sie ihr in den Jahren 2022 bis 2025 zusätzliche Betriebsbeiträge von jeweils CHF 242’000.00 bzw. CHF 258’000.00 gewähren würden. Daher reduziere die Beschwerdeführerin ihre bisherige Forderung von insgesamt CHF 6’372’800.00 um CHF 2’000’000.00 auf CHF 4’372’800.00. Die Beschwerdeführerin beantragte deshalb die Aufhebung der Sistierung und die Zusprechung der Forderung von CHF 4’372’800.00.