2. Der Beschwerdegegner sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin Beträge von mindestens CHF 372’800.00 sowie von CHF 6’000’000.00 zu bezahlen, jeweils samt Zins zu 5 % seit wann rechtens. 2.1 Eventualiter: Die Sache sei an den Beschwerdegegner zurückzuweisen zur vollständigen und korrekten Fest- stellung des Sachverhalts und zum Erlass einer neuen, wiederum anfechtbaren V erfügung. 3. Das Verfahren sei bis auf Weiteres zu sistieren. 3.1 Eventualiter: Es seien dem Unterzeichnenden die gesamten Vorakten zuzustellen und ihm eine angemes- sene Frist zur Beschwerdeergänzung einzuräumen.