19. Die Beschwerdeführerin beantragte am 1. April 2021 bezüglich ihrem Antrag um Rückforderung der bisherigen Kosten der Planungs- und Sanierungsarbeiten eine beschwerdefähige Verfügung.20 20. Mit Verfügung vom 23. August 2021 hat die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführerin vom 24. November 2020 um einen zusätzlichen Staatsbeitrag im Umfang von CHF 285’000.00 abgewiesen.21