Da es sich um zweckgebundene Gelder handle, sei sie gezwungen, eine vollumfängliche Deckung zu fordern. Weiter führte sie aus, dass der Vorschlag der Vorinstanz, auf den Investitionsantrag für die Flachdachsanierung zu verzichten, nachvollziehbar sei und sie folglich diesbezügliche auf eine Eingabe verzichte.17 17. Am 4. bzw. am 16. Februar 2021 wurden mit Leistungsvertrag 2021 höhere Leistungspreise vereinbart, womit der Beschwerdeführerin für das Jahr 2021 mindestens CHF 500’000.00 mehr Staatsbeiträge zur Verfügung stehen.18