16. Mit Schreiben vom 27. Januar 2021 ergänzte die Beschwerdeführerin, dass sie den Entscheid betreffend Rückerstattung der Kosten für Planungs- und Sanierungsarbeiten nicht akzeptieren könne. Sie habe für die Phase SIA 31 bis 33 Infrastrukturgelder der IV verwendet. Aufgrund der unrühmlichen Planungsgeschichte und des ausschliesslich anhand der Vorgaben der GSI durchgeführten Planungsprozesses sei eine Finanzierungslücke für den IV-Bereich von CHF 285’000.00 entstanden. Da es sich um zweckgebundene Gelder handle, sei sie gezwungen, eine vollumfängliche Deckung zu fordern.