- Das Gesuch um Kostenübernahme für die aufgestauten Unterhaltsarbeiten könne in der gestellten Form nicht genehmigt werden. Dennoch müssten für die kurzfristige Fortführung des ordentlichen Betriebs Massnahmen ergriffen werden. Es handle sich dabei um Unterhaltsarbeiten ohne Investitionscharakter, folglich seien diese Kosten dem Betrieb zuzuordnen.