13. Am 24. November 2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Vorinstanz die Rückerstattung der anteilsmässigen Planungskosten von CHF 282’706.40, welche mittels den dafür vorgesehenen IV-Infrastrukturkosten finanziert worden seien, sowie die Rückerstattung der vorfinanzierten Kosten für die dringliche Flachdachsanierung im Jahr 2016 von CHF 90’127.20. Weiter ersuchte die Beschwerdeführerin die Vorinstanz, die Beteiligung an den von ihr vorfinanzierten Kosten für die Phase 4 im Umfang von CHF 493’453.90 zu prüfen.14