12. Mit Schreiben vom 19. November 2020 äusserte sich die Vorinstanz zum Antrag der Beschwerdeführerin wie folgt: - Betreffend Ausgaben für die Planung des IV-Teils, prüfe sie eine Kostenübernahme mit einem Vertragszusatz im Leistungsvertrag 2021. - Betreffend Schulanlage würden noch Abklärungen zu Kooperationsmöglichkeiten laufen, weshalb diesbezüglich auf den Antrag nicht eingegangen werde. Für die Kosten für das Angebot «Wohnen» von rund CHF 3 Mio. müsse die Beschwerdeführerin ein Investitionsbeitragsgesuch stellen, das zum Beschluss in den Gesamtregierungsrat gebracht werden