10. Anlässlich eines Gesprächs am 19. Dezember 2019 eröffnete die Vorinstanz der Beschwerdeführerin, dass sie das Projekt der Regierung nicht zur Annahme empfehlen könne. Gründe hierfür seien die fehlende Refinanzierbarkeit der hohen Investitionskosten sowie die fehlende Nutzungsflexibilität der zu sanierenden Gebäuden.11 11. In der Folge beantragte die Beschwerdeführerin am 25. September 2020 bei der Vorinstanz, es seien ihr Unterhaltsinvestitionen in der Höhe von CHF 6’064’216.00 zu gewähren, um die Sicherheit des Gebäudes und die Qualität der Dienstleistungen wiederherzustellen, respektive aufrecht zu erhalten.12