8. Nach mehreren Gesprächen zwischen der Vorinstanz und der Beschwerdeführerin in denen das geplante Bauprojekt, die Frage der Tragbarkeit, allfällige künftige Veränderungen von Angebot und Nachfrage sowie die Zusammenarbeit mit einer weiteren ortsansässigen Institution besprochen wurden, reichte die Beschwerdeführerin am 16. April 2019 ein Gesuch um einen Ausführungskredit Etappe 1 «Wohnen» ein.9