6. Mit Schreiben vom 19. August 2016 stimmte die Vorinstanz aufgrund hoher Dringlichkeit einer vorzeitigen Baufreigabe zur Sanierung des Flachdachs mit dem Hinweis zu, dass die dafür anfallenden Kosten mit dem ausstehenden Gesamtsanierungsprojekt rückfinanziert werden könnten.7