5. Mit Schreiben vom 25. Juni 2015 beantragte die Beschwerdeführerin beim damaligen Al- ters- und Behindertenamt (ALBA, heute Amt für Integration und Soziales (AIS); fortan: Vorinstanz) einen Projektierungskredit. Die gesamten Projektierungskosten schätzte die Beschwerdeführerin auf CHF 1’280’000.00, wobei die Kosten prozentual aufgrund der ausgewiesenen Flächen aufgeteilt wurden zwischen der Invalidenversicherung (IV) mit einem Anteil von 27.4 %, entsprechend rund CHF 350’000.00, und der damaligen GEF mit einem Anteil von 72.6 %, ausmachend rund CHF 930’000.00.6