2. Für die zwischen 1975 und 1978 erstellten Anlagen der Beschwerdeführerin wurde im Jahr 2008 wegen Sanierungsbedarf ein Unterhalts- und Entwicklungskonzept erstellt.1 Am 25. Juni 2009 hat die Konsultationskommission den entsprechenden Projektantrag der Beschwerdeführerin genehmigt.2 3. Mit Verfügung vom 19. April 2010 hat die damalige Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) der Beschwerdeführerin für die Finanzierung von Wettbewerbskosten einen Kantonsbeitrag von höchstens CHF 385’000.00 à fonds perdu gewährt, respektive gemäss Abrechnung vom 1. September 2011 insgesamt CHF 369’317.90.3