7.2 Zusammenfassend ist das Verfahren gemäss Art. 40 Abs. 1 VRPG von Amtes wegen aufzuheben. Die Kassation betrifft dabei das gesamte Verfahren, sodass nicht nur die angefochtene Verfügung, sondern auch das diesem vorangegangene Vergabeverfahren, einschliesslich der Ausschreibung bis zur Einladung zur Gesuchseinreichung vom 7. Mai 2021, aufzuheben ist.89 Das GA wird den Leistungsvertrag betreffend Versorgungssicherheit in der Pflege zu Hause im Versorgungsperimeter X.__ neu zu vergeben haben im Sinne der Erwägungen, d.h. in einem offenen oder selektiven Verfahren, soweit nicht zufolge notstandsähnlicher Dringlichkeit eine freihändige Vergabe zulässig ist.