schwerdeführerin eine Übergangsfrist mit Verlängerung der bestehenden Verträge so auch nicht möglich wäre. Gemäss dem Leitfaden „Einführung ins öffentliche Beschaffungswesen im Kanton Bern“ ist bei wettbewerblichen Vergaben mit einem Gesamtzeitaufwand in der Grössenordnung von sechs bis zwölf Monaten auszugehen. Die dieser Berechnung zugrunde liegende Tabelle gilt für die Beschaffung komplexer Dienstleistungen, wie es auch vorliegend der Fall ist.