6.8.2 Das Inkrafttreten des neuen Systems mit SLG und SLV ist für den 1. Januar 2022 beschlossen. Der Grosse Rat hat das SLG erst am 9. März 2021 beschlossen. Selbst wenn man die Referendumsfrist von drei Monaten nicht miteinrechnet (Art. 62 Abs. 2 KV), konnte vernünftigerweise nicht vor dem 7. Mai 2021 mit dem Vergabeverfahren begonnen werden. Wie das GA zu Recht hervorhebt, mussten zunächst die SLV-Inhalte zumindest einigermassen klar herausgearbeitet werden, um eine Ausschreibung starten zu können. Der Entscheid über die Inkraftsetzung des neuen Rechts liegt zudem nicht beim GA, die Planung ist dem Amt vielmehr vorgegeben.