6.8.1 Die heute bestehenden Leistungsverträge, mit denen der Kanton eine Versorgungspflicht der Leistungserbringer mit Spitex-Leistungen für die Pflege zu Hause gewährleistet, laufen Ende 2021 aus. Ohne die beabsichtigten Leistungsverträge ab 2022 werden dem GA insoweit die Möglichkeiten fehlen, die Versorgungspflicht mit Spitex-Leistungen rechtlich durchzusetzen. Eine nicht gewährleistete Versorgungspflicht mit Spitex-Leistungen für die Pflege zu Hause und dies bereits ab 2022 erscheint in der Tat als ein Szenario, zu dessen Vermeidung eine ausserordentliche und notstandsmässige Dringlichkeit besteht.