„Liegt sie nicht vor, ist der Anbieter ganz offensichtlich nicht in der Lage, die öffentliche Aufgabe zu erfüllen. Unter diesen Umständen kann offen bleiben, ob ein Anbieter bzw. die Beschwerdeführerin unter Umständen andere Kriterien erfüllte.“73 Die aus der E-Mail vom 7. Mai 2021 nicht erkennbare und der Antwort vom 26. Mai 2021 letztlich sogar widersprechende Gewichtung des Kapazitätskriteriums dahingehend, dass bei Nichterreichen der formulierten Schwellen eine weitere materielle Prüfung unterbleibt, widerspricht dem Transparenzgebot, das gerade auch im offenen und selektiven Verfahren gilt.74