In seiner „Checkliste Evaluation Gesuche LV Versorgungssicherheit“ hielt das ALBA im Rahmen der materiellen Prüfung gemäss Art. 25 Abs. 4 E-SLV zu Beginn zum Kriterium „Kapazität“ nämlich fest: „Falls erfüllt: Rangfolge aller Gesuchstellern im VP erstellen, nicht erfüllt, keine weitere materielle Prüfung mehr möglich, da Versorgung im entsprechenden VP mit diesem Leistungserbringer nicht sichergestellt werden kann.“ In der Vernehmlassung hält das GA nun ebenfalls fest, dass „die Kapazität entscheidend“ sei. „Liegt sie nicht vor, ist der Anbieter ganz offensichtlich nicht in der Lage, die öffentliche Aufgabe zu erfüllen.