18/27 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1875 6.3.3 Damit liegt bei der streitbetroffenen Vergabe von Leistungsverträgen zusammenfassend ein öffentlicher Auftrag vor, für den die Regeln über das öffentliche Beschaffungsrecht im Grundsatz anwendbar sind.