Im neuen System wird der Kanton deshalb nur noch für jene Perimeter Verträge abschliessen, in denen und soweit dies für die Versorgungssicherheit nötig ist. Sofern in einem Perimeter die Versorgung durch den freien Markt gesichert ist, wird der Kanton keine Verträge mit Anbietern abschliessen. Mögliche Vertragspartner für die Versorgungssicherheit können sowohl öffentlich-gemein- nützige als auch private Organisationen sein. Es besteht jedoch für keinen Anbieter ein Anspruch auf einen Vertrag mit dem Kanton.“67