Gegenwärtig kann der Kanton nicht wirksam steuern, mit wem er für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung Verträge abschliesst und mit wem nicht. Dies hat u.a. zu einer Überversorgung geführt. Da zudem die Verträge allein auf Grund der hohen Zahl der Leistungserbringer (fast 400) nicht mit den einzelnen Akteuren verhandelt werden konnten, litten die Passgenauigkeit der Aufgaben und Pflichten sowie das Controlling. Im neuen System wird der Kanton deshalb nur noch für jene Perimeter Verträge abschliessen, in denen und soweit dies für die Versorgungssicherheit nötig ist.