einhergehende Öffnung der Aufnahmepflicht auf private Spitex-Organisationen wird grundsätzlich positiv bewertet, „weil so der Wettbewerb angeregt wird und eine grössere Kostenwahrheit resultiert.“ 66 Weiter wird im Vortrag festgehalten: „ Diese Öffnung für die privaten Anbieter ist auch deshalb folgerichtig, weil die meisten so genannten öffentlich-gemeinnützigen Organisationen de facto ebenfalls private Rechtspersönlichkeiten sind (Aktiengesellschaften, Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung usw. (…)