6.3.1 Es trifft zwar jedenfalls in Bezug auf die geographische Komponente zu, dass die Abgeltungssumme anhand der Einwohnerzahlen und des GEO-Koeffizients und damit preisunabhängig errechnet wird. Für die Frage des Zuschlags sind allerdings nicht die Berechnungen der Abgeltungen, sondern die Zuschlagskriterien in Art. 25 Abs. 4 E-SLV massgebend, dort ist das Kriterium der Wirtschaftlichkeit und Produktivität als immerhin eines von fünf Entscheidkriterien gemäss Art. 25 Abs. 4 E-SLV erwähnt (Bst. c), wobei aufgrund der bloss summarischen Information in der E-Mail vom 7. Mai 2021 nicht klar war, welches Gewicht diesem Kriterium schlussendlich zukommen sollte.