16/27 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1875 des Bundesgerichts im hiervor dargestellten Fall der Vergabe von Spitex-Leistungen mit Versorgungs- pflicht62 ist die streitbetroffene Vergabe von Leistungserträgen betreffend Versorgungssicherheit für die Pflege zu Hause als öffentlicher Auftrag zu qualifizieren und das öffentliche Beschaffungsrecht damit grundsätzlich anwendbar.