Abs. 5 KVG hinausgeht (Art. 30 SLV). Allein für das Jahr 2022 liegt die Gesamtsumme in allen 47 Perimetern, mit welcher die zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Versorgungspflicht abgegolten werden, bei CHF 11´016´008.70.61 Der vorliegende Fall der Vergabe von Leistungsverträgen betreffend Versorgungspflicht geht damit erheblich über die Ordnung oder Regulierung einer Tätigkeit durch den Staat hinaus. Vielmehr sind vorliegend mit der Aufgabenübertragung unmittelbar Gegenleistungen von nicht unerheblicher Bedeutung verbunden.