15/27 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1875 5.4.3 Bei Erreichen von zahlenmässig festgelegten Schwellenwerten sind Aufträge im Staatsvertragsbereich im offenen oder selektiven Verfahren, im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich freihändig, im Einladungsverfahren oder im offenen bzw. selektiven Verfahren zu vergeben (Art. 12bis IVöB).57