5.3 Das Bundesgericht hat unlängst im Zusammenhang mit einer Leistungsvereinbarung über Spitex-Dienstleistungen in der Gemeinde L.__/AG das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags und damit die Anwendbarkeit des öffentlichen Beschaffungsrechts bejaht, obwohl die Gemeinde nicht als Nachfragerin am Markt auftrat, sondern eine Übertragung einer öffentlichen Aufgabe zur Debatte stand. Namentlich sieht auch das aargauische Recht vor, dass zur Sicherstellung des Mindestangebots für die Pflege zu Hause mit geeigneten Leistungserbringern Leistungsvereinbarungen abzuschliessen sind (§ 12b Abs. 1 PflG/AG48). Die mit Verweis auf Art. 10 Abs. 1 Bst.