e die aktive Teilnahme an einem Netzwerk der integrierten Versorgung 4.5 Die Berechnungsbasis der Abgeltung für die Versorgungssicherheit berücksichtigt nach dem Gesagten neben der Bevölkerungsverteilung insbesondere auch Wege in ländlichen Gebieten oder Berg- bzw. Randregionen. Die Höhe der Abgeltungen der geographischen Komponente, errechnet als Summe der Beträge aus Einwohnerpauschale und GEO-Koeffizient ist im Anhang D der in den Vorakten befindlichen allgemeinen Vertragsbedingungen festgehalten.