Die Leistungen wurden für 47 Perimeter ausgeschrieben, die das GA in Anwendung von Art. 21 Abs. 1 E-SLV definiert hat.40 Zumal aufgrund der Offenheit der Vorgaben für den Abschluss von Leistungsverträgen im Spitex -Bereich im geltenden Recht ist ein solches Vorgehen nicht zu beanstanden, aufgrund der Geltung des neuen Rechts ab Beginn der Vertragsperiode im Jahr 2022 vielmehr nachvollziehbar. Entsprechend hat das GA auch bereits die Kriterien, nach welchen die Zuschläge für den Abschluss der Leistungsverträge zu vergeben sind, auf das neue Recht ausgerichtet. Die mit Schreiben vom 7. Mai 2021 erwähnten Kriterien entsprechen jenen von Art.