ter gewährt.38 Leistungserbringer mit einem solchen Leistungsvertrag haben zusätzliche Pflichten: Sie dürfen Patientinnen und Patienten ihres Versorgungsperimeters nicht abweisen und sie müssen alle Pflegeleistungen gemäss Art. 7 KLV39 anbieten (Art. 27 Abs. 1 und 2 E-SLV). Leistungsverträge können in der Regel für eine Leistungsvertragsperiode von vier Jahren abgeschlossen werden (Art. 26 Abs. 1 E-SLV). Es besteht jedoch für keine Organisation ein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrags (Art. 25 Abs. 3 E-SLV).