Erstens wird ein höherer Tarif im Zusammenhang mit der Restkostenfinanzierung gewährt für die Garantie des gesamten Pflegeangebots nach Art. 7 KLV, da die Vertragspartner aufgrund der Versorgungspflicht insoweit auch ihr Leistungsspektrum nicht frei wählen können.36 Zweitens erhalten die Vertragspartner eine zusätzliche Wegentschädigung, dabei werden die effektiven Mobilitätskosten für die Pflege zu Hause pro mit dem Krankenversicherer abgerechneter KLV-Pflegestunde im Durchschnitt pro Quartal für Sachkosten (effektiv gefahrene km bis maximal 5 km Wegstrecke) und Personalkosten (Zeitaufwand der effektiven Fahrtzeit bis maximal 15 Min.)