Gegenwärtig erbringt die öffentliche bzw. gemeinwirtschaftliche Spitex (Leistungserbringerkategorie A) 74% der Pflegestunden, die private bzw. erwerbswirtschaftliche Spitex (Leistungserbringerkategorie B) 14%. Diese zwei Gruppen sollen künftig die Kategorie der versorgungsrelevanten Anbieter bilden. Die übrigen Anbieter – die freischaffenden Pflegefachpersonen sowie Organisationen, die ambulante Pflege im Rahmen des Wohnens mit Dienstleistungen anbieten – gelten dagegen als nicht versorgungsrelevant. Diese Zweiteilung soll dem Kanton namentlich ermöglichen, die Höhe der Restfinanzierung zu differenzieren.35