Der Entwurf der Verordnung und der Vortrag waren während des Vergabeprozesses und erst recht während des Beschwerdeverfahrens in der Konsultationsfassung öffentlich einsehbar:34 Wenn ein Kanton nebst der Restfinanzierung zusätzliche Leistungen in der ambulanten Pflege und damit verbundene Kosten abgelten will, ist er im Rahmen der kantonalen Rechtsgrundlagen frei, bei wem er diese Leistungen einkauft oder nicht. Gegenwärtig erbringt die öffentliche bzw. gemeinwirtschaftliche Spitex (Leistungserbringerkategorie A) 74% der Pflegestunden, die private bzw. erwerbswirtschaftliche Spitex (Leistungserbringerkategorie B) 14%.