2021 hat der Grosse Rat des Kantons Bern das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) verabschiedet.26 Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen.27 Der Regierungsrat hat das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Januar 2022 beschlossen.28 Dieser Terminplan war den Beteiligten bekannt.29 Zur Umsetzung des SLG vorgesehen ist eine neue Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV), die der Regierungsrat inzwischen verabschiedet hat und die ebenfalls per 1. Januar 2022 in Kraft tritt.30 Ein Vernehmlassungsverfahren ist durchgeführt worden und die versorgungsrelevanten Organisationen wurden mit Schreiben des ALBA vom 7. Mai 2021 darauf hingewiesen.31