3.4 Die Beschwerdeführerin repliziert in ihrer unaufgeforderten Eingabe, da die Leistungsverträge für vier Jahre abgeschlossen werden sollen, sei der Schwellenwert für eine zwingende öffentliche Ausschreibung auch in jedem Versorgungsperimeter einzeln deutlich überschritten.23 Das GA befinde sich weder in einer Zwangslage noch handle es sich hier um ein unvorhersehbares Ereignis, welches einen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall zu begründen vermöchte. Die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle würden von der Rechtsprechung zudem zu Recht eng ausgelegt.