Unvorhergesehenes und Unwägbarkeiten würden somit dazu führen, dass kein offenes oder selektives Verfahren habe durchgeführt werden können, um das unabdingbare Ziel eines rechtzeitigen und nahtlosen Übergangs vom alten zum neuen Recht zu erreichen.18 Weiter führt das GA aus, es sei nicht ein Verfahren gewesen, sondern deren 47, davon seien 2/3 unter dem Schwellenwert von CHF 250´000.00. Die restlichen Verfahren seien vom GA aus Gründen wie der Einheit der Materie bzw. der Verwaltungsökonomie gleich abgehandelt worden. Bei einem offenen Verfahren könnten alle Interessenten einen Antrag stellen.