3.2 Das GA wendet ein, in der vorliegenden Vergabe komme dem Preis keine Bedeutung zu, weil in jedem der 47 Versorgungsperimeter anhand von Kennzahlen (GEO-Koeffizient und Einwohnerpauschale) die Abgeltung der Versorgungssicherheit fix festgelegt werde bzw. bestimmt sei. Ein Wettbewerb um den Preis könne nicht stattfinden. Dies bedeute, dass lediglich die qualitativen Aspekte zum Tragen kämen, dies seien die Vergabeindikatoren. Es seien alle versorgungsrelevanten Leistungserbringer eingeladen worden und somit habe man allen versorgungsrelevanten Leistungserbringern eine Möglichkeit gegeben, sich an der Versorgungssicherheit im Kanton Bern zu beteiligen.17