Das Kriterium sei gemäss Vorinstanz dann ausreichend erfüllt, wenn mindestens 90% der Kapazität des bisher versorgungspflichtigen Leisutungserbringers im entsprechenden Versorgungsperimeter erreicht werde. Erstens sei im Schreiben vom 7. Mai 2021 die Gewichtung sowie das konkrete Kapazitätserfordernis nicht in dieser detaillierten Form beschrieben worden. Damit seien die Vergabekriterien alles andere als transparent kommuniziert worden. Zweitens würden durch dieses Kriterium wiederum öffentliche Spitex-Organisationen privilegiert behandelt. Drittens fehle es dem Kriterium in der umgesetzten Art und Weise an der Sachbezogenheit.15