Demnach sei eine falsche Verfahrensart für die Beschaffung gewählt worden. Aufgrund der fehlenden Publikation der Ausschreibungsunterlagen hätten einige Anbieter keine Kenntnis über die Vergabe der Leistungsverträge erhalten. Auch sei die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht bekannt gewesen, was für ein transparentes Beschaffungsverfahren wesentlich wäre. Insbesondere das Kriterium „Erfahrung Versorgungspflicht“ erscheine zudem vorliegend als diskriminierend, da nur die öffentlichen Spitex-Organisationen eine solche ausweisen könnten.