Das GA hat die versorgungsrelevanten Organisationen mit E-Mail vom 7. Mai 2021 angeschrieben, anschliessend zu Handen aller angeschriebenen Organisationen am 26. Mai 2021 Fragen beantwortet und in deutscher und französischer Sprache eine Informationsveranstaltung durchgeführt.13 Das GA hat aber unstrittig weder ein offenes noch ein selektives Verfahren durchgeführt, eine Publikation der hier interessierenden Vergabe auf www.simap.ch ist nicht erfolgt. Das GA hat zudem zumindest in der angefochtenen Verfügung das öffentliche Beschaffungsrecht nicht angewandt.14